Die BEG Förderung der KfW wird angepasst – Was verändert sich?

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Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ist ein wichtiger Bestandteil der Transformation hin zu einem klimaneutralen Gebäudebestand, welcher wichtig für die Erreichung unserer Klimaziele ist. Jetzt wurde festgestellt, dass die Gebäudeförderung wirkt und vor allem im Neubaubereich sehr gut angenommen wird, wie die Zahlen von 2021 eindrucksvoll  zeigen. Deshalb hat die Bundesregierung am 22.09.2021 beschlossen, die Mittel für die Gebäudeförderung 2021 auf bis zu 18 Milliarden Euro zu erhöhen. 

Wieso gibt es Veränderungen der BEG Förderung? 

Alle von der Bundesregierung genehmigten Förderungen werden permanent auf die Effizienz hin geprüft und dementsprechend neu ausgelegt. Das bedeutet, dass die Fördermittel für Projekte dort eingesetzt werden sollen, wo Treibhausgas-Minderungen zur Erreichung der Sektorziele am notwendigsten sind. Ebenfalls sollen sie dort eingesetzt werden, wo die größtmöglichen Beiträge zur Klimaziel Erreichung geleistet werden können. Außerdem folgt die Vergabe der Kredite dem Grundsatz größtmöglicher wirtschaftlicher Mittelverwendung. Dementsprechend liegt es im Interesse der Bundesregierung mit möglichst wenig Mitteln den größten Einfluss zu nehmen. Damit wird in Zukunft weniger die Förderung von Neubauten, als vielmehr die Förderung energetischer Einzelmaßnahmen an Gebäudehüllen von bereits gebauten Gebäuden bevorzugt. Bisher wurden die Fördermittel zu großen Teilen jedoch für Neubauten genutzt. Diese Neubauten haben jedoch bereits im Durchschnitt eine sehr gute Energieeffizienzklasse und sind daher weniger attraktiv als das sanieren einer bereits bestehenden weniger effizienten Immobilie. 

 

Was ändert sich bei der BEG Förderung für Häuslebauer? 

Die Neubewertung der Fördermittel hat schlussendlich dazu geführt, dass die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG Förderung) ab dem 01.02.2022 in den Programmen 261/263/264 und 461/463/464 die Förderstandards: 

Effizienzhaus/-gebäude 55,

Effizienzhaus/-gebäude 55 Erneuerbare Energien,

Effizienzhaus/-gebäude 55 Nachhaltigkeit im Neubau

nicht mehr angeboten wird und die Förderung auf Bestandssanierungen und besonders energieeffiziente Neubaustandards fokussiert.

Bei den entfallenden Effizienzhausstufen handelt es sich dann damit um die Stufen EH 55, EH 55 NH und EH 55 EE. 

Was können Sie jetzt tun? 

Zum Glück bleibt die Förderung für die oben genannten Gebäudetypen noch bis zum 31.01.2022 erhalten. Bis dahin können Sie weitere Anträge einreichen. Anschließend wird die Förderung dann leider eingestellt. 

Wenn Sie die Förderung wahrnehmen möchten, können Sie einen Antrag auf Förderung ab dem Zeitpunkt der Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch nach Abschluss des Kaufvertrages beantragen. Die endgültige Eintragung als neue Eigentümerin oder neuer Eigentümer muss dann spätestens beim Einreichen der “Bestätigung nach Durchführung” (BnD) erfolgt sein. 

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der offiziellen Seite der KfW. 

 

Sie möchten nicht mehr warten, sondern Ihr eigenes Haus bauen?

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Ein Notar schützt Sie und Ihre Träume – Haus, Grundstück, Finanzierung

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Haus, Grundstück, Finanzierung: Der Satz geht noch weiter. Ein Notar schützt Sie und Ihre Träume vor dem Totalverlust. Wir haben schon mehrfach darüber geschrieben, wie Bauherren und ihre Bauherrenfamilien die Planung und die übrige Vorbereitung rund um die eigenen vier Wände angehen, ohne Fehler zu machen.

Dabei geht es nicht um die falsche Tapete oder die Steckdose an der falschen Stelle. Vieles kann im Nachhinein korrigiert werden.

Aber die Finanzierung und der Baupartner müssen stimmen, sonst wird aus dem Traum vom eigenen Haus ein Alptraum. Und damit meinen wir nicht nur den Stress, der bei den Auseinandersetzungen mit Geschäftspartnern und Verkäufern entsteht.

 

Der Traum vom eigenen Haus auf dem eigenen Grundstück bleibt für viele Menschen deshalb ein Traum, weil sie sich nicht trauen. Sie scheuen die Risiken. Bei sorgfältiger Planung und den richtigen Partnern sind das aber Sorgen, denen Sie begegnen können und die beherrschbar sind.

 

Haus, Grundstück, Finanzierung

Bei der Planung der eigenen vier Wände und des eigenen Zuhauses laufen viele Prozesse parallel.

Ein Grundstück muss gesucht und gefunden werden. Genauso ein Hausbaupartner, also ein Unternehmen mit dem Sie sich auf das Haus einigen, Ihre Wünsche besprechen und schauen, was realisierbar ist. Ganz wichtig und klugerweise am Anfang der Planungsphase einzureihen, ist die Frage, wie viel Geld habe ich und und wie viel Geld möchte ich über eine Finanzierung aufnehmen? Auch wenn die Zinsen derzeit auf dem niedrigsten Stand überhaupt sind, geliehenes Geld muss zurückgezahlt werden. Pünktlich.

Haus, Grundstück, Finanzierung. Sie sehen, die drei Fragen hängen zusammen. Es bringt Sie keinen Schritt weiter, wenn Sie sich eine Traumvilla planen lassen, die nicht finanzierbar ist. Genauso wenig zielführend ist es, wenn das geplante Haus nicht zu den geltenden Bauvorschriften und Bebauungsplänen, die für das Grundstück gelten, passt.

Wir unterstützen Sie vom ersten Schritt. Und wir geben Ihnen den Tipp: Sichern Sie Verträge über einen Notar ab. Dieser ist zur Neutralität verpflichtet. Darin unterscheidet er sich von jedem noch so freundlichen Verkäufer.

 

Ein Notar schützt Sie auf dem Weg zum eigenen Haus

Vertrauen Sie bei der Gestaltung und der Abwicklung des Grundstückskaufs unbedingt auf einen Notar. Er sorgt dafür, dass Sie den Kaufpreis erst dann zahlen müssen, wenn Ihr Eigentumserwerb gesichert ist.

Aber Vorsicht, diese Absicherung besteht nicht für extra geschlossenen Werkverträge. Aus diesem Vertrag kann eine Zahlungsverpflichtung erwachsen, bevor Sie überhaupt rechtmäßiger Besitzer eines Grundstücks sind. Widrige Umstände können dazu führen, dass Sie nicht Eigentümer des Grundstücks werden und dass Verträge rückabgewickelt werden müssen. Das bedeutet Stress und Zeitverlust. 

Vor solchen Problemen schützt Sie ein Notar. Sprechen Sie uns an. Wir möchten, dass Ihr Traum vom eigenen Haus wahr wird, ohne Stress. Das erkennen Sie schon an der Planungssicherheit, die wir Ihnen geben.

 

Sie möchten sorgenfrei bauen?

Dann sind wir Ihr Partner. Sprechen Sie uns an. Wir haben Haus, Grundstück und Finanzierung von Anfang an im Blick. Wir geben Ihnen Planungssicherheit. Damit garantieren wir Ihnen einen Fertigstellungstermin. Im Klartext: Sie wissen bereits nach der Planung, wann Sie einziehen können. Hier erreichen Sie uns.

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Fehler, die Sie beim Vertrag vermeiden sollten

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Wir warnen Sie vor Fehlern, die Sie beim Vertrag rund um den Hausbau und den Grundstückskauf vermeiden sollten. Für die meisten Menschen ist der Werksvertrag, also der Vertrag, mit dem Sie den Bau Ihres Hauses in Auftrag geben, neben dem Grundstücksvertrag, also dem Vertrag mit dem Sie Ihr Grundstück für das Haus kaufen, der größte und umfangreichste Vertrag ihres Lebens. Nie wieder und noch niemals zuvor haben die meisten Bauherren-Familien einen Vertrag über so eine große Summe Geld unterschrieben. Das kann zu zwei Reaktionen führen.

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Förderung für Bauherren durch die KfW

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Das Gute am Hausbau ist, dass Sie nicht alles selbst machen müssen. Sie können sich nicht nur beim Bau auf professionelle Begleitung durch erfahrene Bauunternehmer verlassen, auch in Sachen Finanzierung gibt es Förderprogramme, die Bauherrn unterstützen.

Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Wer ist die KfW und warum schenkt sie Bauherren Geld? Zu ersten Frage: Hinter dem Kürzel KfW verbirgt sich die »Kreditanstalt für Wiederaufbau«. Sie ist die weltweit größte nationale Förderbank sowie nach Bilanzsumme die drittgrößte Bank Deutschlands.

Gegründet direkt nach dem Zweiten Weltkrieg, 1948 auf der Grundlage des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau als Anstalt des öffentlichen Rechts. Ziel der Bank war die Förderung der deutschen Wirtschaft. Ihre Hauptaufgabe bestand also im Wiederaufbau, daher der Name. Sie ist übrigens noch ein Überbleibsel aus dem Marshallplan, mit dem Deutschland wieder auf die Beine geholfen wurde.

Heute fördert die Bank den Mittelstand und Existenzgründer mittels klassischer Förderkredite und Beteiligungen. Außerdem finanziert sie Bauen, Wohnen und Energiesparen.

Wohnraum wird gebraucht, energieeffiziente Häuser auch

Bauen, Wohnen und Energiesparen sind die Bereiche der KfW-Finanzierung, die für Bauherren interessant sind. Warum der Staat Bauherren fördert, in dem er ihnen günstige Kredite zur Verfügung stellt? Wohnraum wird gebraucht und Energiestandards steigen. Beide Herausforderungen können nur bewältigt werden, wenn moderner, neuer Wohnraum geschaffen wird, der den strengen Energiestandards entspricht.

Förderung durch KfW Finanzierungen für Bauherren

Die KfW fördert Bauherren mit Finanzierungen ab einem effektiven Jahreszins von 0,75 % (Stand: 07/2016). Pro Bau gewährt die Bank bis zu 50.000 Euro Kreditbetrag. Damit stellt sie üblicherweise einen Teilbetrag der Gesamtsumme zur Verfügung, der sich aber günstig auf die Konditionen bei weiteren Geldinstituten auswirken kann.

Bedingung der KfW-Förderung für Bauherren

Die Förderung durch die KfW wird nur gewährt, wenn der Kredit für den Kauf oder den Bau von selbstgenutztem Wohneigentum verwendet wird. Damit ist sie der ideale Baustein in der Finanzierung Ihres Wohneigentums, weil sie flexibel mit anderen KfW-Förderprodukten kombinierbar ist.

Weiterlesen über die Fördermöglichkeiten der KfW

Informieren Sie sich über die aktuellen Details der Förderung für Bauherren durch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau).

Bauen mit Sachverstand und praktischen Antworten. Fragen Sie das Team von SACHSENHAUS® Leipzig nach einer intelligenten Lösung für Ihr eigenes Haus.

Fördermöglichkeiten für Ihren Hausbau: Pelletheizung

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Wir bieten faire Preise. Gleichzeitig unterstützen wir unsere Kunden dabei, Fördermöglichkeiten zu nutzen und den Hausbau so günstiger zu gestalten, ohne auf moderne Technik und Heizungsanlagen zu verzichten.

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KfW: Wie Sie das Angebot als Bauherr nutzen

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Was heißt KfW? Das Kürzel steht für die Kreditanstalt für Wiederaufbau, und bevor Sie weiterklicken: Sie können beim Hausbau von ihr profitieren. Dashalb haben wir das Wichtigste zur KfW für Sie zusammengetragen.

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Aktuelle Fördermöglichkeiten für den Hausbau und drum herum

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Aktuelle Fördermöglichkeiten: Für viele Familien wird mit den eigenen vier Wänden, ein lang gehegter Traum war. Gleichzeitig stehen Bauherren vor der größten Ausgabe Ihres Lebens.

Da kommt es gerade recht, wenn der Staat beim Bau des Hauses unter die Arme greift. Das tut er beispielsweise über günstige Kredite durch die KfW oder über die BAFA. BAFA steht für Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Das BAFA fördert auch Bauherren von neuen Häusern

Auf den ersten Blick fördert das BAFA lediglich die Umrüstung auf Heizungen mit erneuerbaren Energien. Und das, nur in bestehenden Gebäuden, in denen bereits seit mindestens zwei Jahren eine andere Heizung gearbeitet hat. Es gibt aber einer Ausnahme, mit der Bauherren in den Genuss der aktuellen Förderung durch das BAFA kommen.

Aktuelle Fördermöglichkeiten des BAFA sind im Rahmen der aktuellen Innovationsförderung für Holzheizungen gebündelt. Sie müssen besonders emissionsarm oder besonders effizient sein.

Das trifft nach der Definition des BAFA für Heizungen mit Brennwerttechnik und Partikelabscheidung zu. Von den entstehenden Kosten trägt das BAFA mindestens 2000 Euro.

Wann fördert da BFA durch Zuschüsse?

Den BAFA-Zuschuss für Holzheizungen im Neubau gibt es für Pelletöfen, Pelletheizungen, Hackschnitzelheizungen und Scheitholzvergaserkessel. Aber Vorsicht, nicht jeder Pelletofen genießt automatisch die Förderung durch das Bundesamt. Die Holzheizung muss entweder eine Partikelabscheidung zur Staubminderung aufweisen, oder Brennwerttechnik (Abgaswärmetauscher) nutzen.

BAFA-Zuschuss beantragen

Von den aktuellen Fördermöglichkeiten zu wissen ist das eine, aber sie auch rechtzeitig und fristgerecht zu beantragen ist etwas ganz anders. Deshalb geben wir interessierten Bauherren hier die Informationen wie und wo sie die Zuschüsse des BAFA beantragen. Eine Liste mit den förderfähigen Holzheizungen finden Bauherren beim BAFA  →.

Fristen und Unterlagen für die aktuelle Förderung durch das BAFA

Bauherren sollten, um in den Genuss der BAFA-Zuschüsse zu gelangen, unbedingt die Fristen einhalten. Der Antrag auf Förderung muss innerhalb von neun Monaten gestellt werden, nachdem die Heizung in Betrieb genommen wurde.

Folgende Unterlagen müssen Bauherren direkt beim BAFA einreichen: Förderantrag, Fachunternehmererklärung, Rechnung – adressiert an den Antragsteller/die Antragstellerin – in Kopie sowie die Schornsteinfegerabnahmebescheinigung für die Biomasseanlage (bei Scheitholz-Anlagen erst vorzulegen ab einem Inbetriebnahmedatum nach dem 31. Dezember 2015).

Alle dafür nötigen Formulare finden Bauherren hier.  →

Wärmepumpen werden gefördert

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Wärmepumpen werden gefördert: Um die Klimaziele zu erreichen und den Kohlendioxidausstoß im Land zu verringern. Sie nutzen deutlich weniger Energie, um aus den zur Verfügung stehenden Medien wie Wasser, Luft oder Erde die Wärme zu gewinnen. Sie wandeln diese vorhandene Energie durch Kompression in Heizungswärme oder in warmes Wasser.

Vereinfacht gesagt, funktioniert eine Wärmepumpe wie ein elektrischer Kühlschrank, bloß umgekehrt. Aufgrund ihrer guten Energiebilanz im Vergleich zu anderen Heiztechniken werden Wärmepumpen durch das BaFa gefördert. Nicht alle, aber fast alle. Genaueres erläutern wir Ihnen in unserem Beitrag.

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