Die BEG Förderung der KfW wird angepasst – Was verändert sich?

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Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ist ein wichtiger Bestandteil der Transformation hin zu einem klimaneutralen Gebäudebestand, welcher wichtig für die Erreichung unserer Klimaziele ist. Jetzt wurde festgestellt, dass die Gebäudeförderung wirkt und vor allem im Neubaubereich sehr gut angenommen wird, wie die Zahlen von 2021 eindrucksvoll  zeigen. Deshalb hat die Bundesregierung am 22.09.2021 beschlossen, die Mittel für die Gebäudeförderung 2021 auf bis zu 18 Milliarden Euro zu erhöhen. 

Wieso gibt es Veränderungen der BEG Förderung? 

Alle von der Bundesregierung genehmigten Förderungen werden permanent auf die Effizienz hin geprüft und dementsprechend neu ausgelegt. Das bedeutet, dass die Fördermittel für Projekte dort eingesetzt werden sollen, wo Treibhausgas-Minderungen zur Erreichung der Sektorziele am notwendigsten sind. Ebenfalls sollen sie dort eingesetzt werden, wo die größtmöglichen Beiträge zur Klimaziel Erreichung geleistet werden können. Außerdem folgt die Vergabe der Kredite dem Grundsatz größtmöglicher wirtschaftlicher Mittelverwendung. Dementsprechend liegt es im Interesse der Bundesregierung mit möglichst wenig Mitteln den größten Einfluss zu nehmen. Damit wird in Zukunft weniger die Förderung von Neubauten, als vielmehr die Förderung energetischer Einzelmaßnahmen an Gebäudehüllen von bereits gebauten Gebäuden bevorzugt. Bisher wurden die Fördermittel zu großen Teilen jedoch für Neubauten genutzt. Diese Neubauten haben jedoch bereits im Durchschnitt eine sehr gute Energieeffizienzklasse und sind daher weniger attraktiv als das sanieren einer bereits bestehenden weniger effizienten Immobilie. 

 

Was ändert sich bei der BEG Förderung für Häuslebauer? 

Die Neubewertung der Fördermittel hat schlussendlich dazu geführt, dass die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG Förderung) ab dem 01.02.2022 in den Programmen 261/263/264 und 461/463/464 die Förderstandards: 

Effizienzhaus/-gebäude 55,

Effizienzhaus/-gebäude 55 Erneuerbare Energien,

Effizienzhaus/-gebäude 55 Nachhaltigkeit im Neubau

nicht mehr angeboten wird und die Förderung auf Bestandssanierungen und besonders energieeffiziente Neubaustandards fokussiert.

Bei den entfallenden Effizienzhausstufen handelt es sich dann damit um die Stufen EH 55, EH 55 NH und EH 55 EE. 

Was können Sie jetzt tun? 

Zum Glück bleibt die Förderung für die oben genannten Gebäudetypen noch bis zum 31.01.2022 erhalten. Bis dahin können Sie weitere Anträge einreichen. Anschließend wird die Förderung dann leider eingestellt. 

Wenn Sie die Förderung wahrnehmen möchten, können Sie einen Antrag auf Förderung ab dem Zeitpunkt der Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch nach Abschluss des Kaufvertrages beantragen. Die endgültige Eintragung als neue Eigentümerin oder neuer Eigentümer muss dann spätestens beim Einreichen der “Bestätigung nach Durchführung” (BnD) erfolgt sein. 

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der offiziellen Seite der KfW. 

 

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