Aktuelle Fördermöglichkeiten für den Hausbau und drum herum

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Aktuelle Fördermöglichkeiten: Für viele Familien wird mit den eigenen vier Wänden, ein lang gehegter Traum war. Gleichzeitig stehen Bauherren vor der größten Ausgabe Ihres Lebens.

Da kommt es gerade recht, wenn der Staat beim Bau des Hauses unter die Arme greift. Das tut er beispielsweise über günstige Kredite durch die KfW oder über die BAFA. BAFA steht für Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Das BAFA fördert auch Bauherren von neuen Häusern

Auf den ersten Blick fördert das BAFA lediglich die Umrüstung auf Heizungen mit erneuerbaren Energien. Und das, nur in bestehenden Gebäuden, in denen bereits seit mindestens zwei Jahren eine andere Heizung gearbeitet hat. Es gibt aber einer Ausnahme, mit der Bauherren in den Genuss der aktuellen Förderung durch das BAFA kommen.

Aktuelle Fördermöglichkeiten des BAFA sind im Rahmen der aktuellen Innovationsförderung für Holzheizungen gebündelt. Sie müssen besonders emissionsarm oder besonders effizient sein.

Das trifft nach der Definition des BAFA für Heizungen mit Brennwerttechnik und Partikelabscheidung zu. Von den entstehenden Kosten trägt das BAFA mindestens 2000 Euro.

Wann fördert da BFA durch Zuschüsse?

Den BAFA-Zuschuss für Holzheizungen im Neubau gibt es für Pelletöfen, Pelletheizungen, Hackschnitzelheizungen und Scheitholzvergaserkessel. Aber Vorsicht, nicht jeder Pelletofen genießt automatisch die Förderung durch das Bundesamt. Die Holzheizung muss entweder eine Partikelabscheidung zur Staubminderung aufweisen, oder Brennwerttechnik (Abgaswärmetauscher) nutzen.

BAFA-Zuschuss beantragen

Von den aktuellen Fördermöglichkeiten zu wissen ist das eine, aber sie auch rechtzeitig und fristgerecht zu beantragen ist etwas ganz anders. Deshalb geben wir interessierten Bauherren hier die Informationen wie und wo sie die Zuschüsse des BAFA beantragen. Eine Liste mit den förderfähigen Holzheizungen finden Bauherren beim BAFA  →.

Fristen und Unterlagen für die aktuelle Förderung durch das BAFA

Bauherren sollten, um in den Genuss der BAFA-Zuschüsse zu gelangen, unbedingt die Fristen einhalten. Der Antrag auf Förderung muss innerhalb von neun Monaten gestellt werden, nachdem die Heizung in Betrieb genommen wurde.

Folgende Unterlagen müssen Bauherren direkt beim BAFA einreichen: Förderantrag, Fachunternehmererklärung, Rechnung – adressiert an den Antragsteller/die Antragstellerin – in Kopie sowie die Schornsteinfegerabnahmebescheinigung für die Biomasseanlage (bei Scheitholz-Anlagen erst vorzulegen ab einem Inbetriebnahmedatum nach dem 31. Dezember 2015).

Alle dafür nötigen Formulare finden Bauherren hier.  →