Fördermöglichkeiten für Ihren Hausbau: Pelletheizung

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Wir bieten faire Preise. Gleichzeitig unterstützen wir unsere Kunden dabei, Fördermöglichkeiten zu nutzen und den Hausbau so günstiger zu gestalten, ohne auf moderne Technik und Heizungsanlagen zu verzichten.

Eine Möglichkeit, beim Hausbau Geld zu sparen, bietet die Pelletheizung. Sie wird aufgrund ihrer guten Umweltbilanz staatlich gefördert. Beim Neubau unterstützt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BafA) diese Heizungsanlagen mit bis zu 3.500 € staatlicher Förderung.

Beim Hausbau gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten. Im Wesentlichen geht es bei den Förderzielen darum, weniger Energie für die Wärme- und Stromgewinnung zu verwenden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bietet verschiedene Förderprogramme, die Sie als Bauherr nutzen können.

Das Team von SACHSENHAUS® Leipzig präsentiert Ihnen an dieser Stelle Informationen zur Basis-, Innovations- und Zusatzförderung von Pelletheizungen: BafA Förderung 2016.

Wann kann der BafA-Förderantrag für Pelletheizungen eingereicht werden?

Der richtige Zeitpunkt entscheidet mit darüber, ob eine Förderung bewilligt wird oder nicht. Deshalb hier schon einmal der Hinweis, dass sich dieser Zeitpunkt danach richtet, ob Sie als Privatperson bauen oder als Unternehmer.

Die Investitionszuschüsse durch die BafA (Basisförderung und ggf. zusätzlich die Bonusförderung) können erst nach der Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage beantragt werden.

Anders verhält es sich bei Anträgen von Unternehmern oder Freiberuflern. Diese müssen Ihren Antrag vor dem so genannten Vorhabensbeginn zu stellen.

Für die Förderung im Rahmen des KfW-Programms für erneuerbare Energien gilt: Mit dem Vorhaben darf vor Antragstellung nicht begonnen werden. Als Vorhabensbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages.

Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden, notwendige Reservierungen von Geräten, Investitionsgütern oder Dienstleistungen sind erlaubt. Außerdem müssen Bauherrn die Regeln der KfW beachten.

Hier finden Sie den Antrag auf Förderung einer Anlage zur Verbrennung fester Biomasse – was in diesem Fall Pelletheizungen einschließt.