Das Gebäudeenergiegesetz – das sollten Sie jetzt wissen

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Ein Notar schützt Sie und Ihre Träume – Haus, Grundstück, Finanzierung

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Haus, Grundstück, Finanzierung: Der Satz geht noch weiter. Ein Notar schützt Sie und Ihre Träume vor dem Totalverlust. Wir haben schon mehrfach darüber geschrieben, wie Bauherren und ihre Bauherrenfamilien die Planung und die übrige Vorbereitung rund um die eigenen vier Wände angehen, ohne Fehler zu machen.

Dabei geht es nicht um die falsche Tapete oder die Steckdose an der falschen Stelle. Vieles kann im Nachhinein korrigiert werden.

Aber die Finanzierung und der Baupartner müssen stimmen, sonst wird aus dem Traum vom eigenen Haus ein Alptraum. Und damit meinen wir nicht nur den Stress, der bei den Auseinandersetzungen mit Geschäftspartnern und Verkäufern entsteht.

 

Der Traum vom eigenen Haus auf dem eigenen Grundstück bleibt für viele Menschen deshalb ein Traum, weil sie sich nicht trauen. Sie scheuen die Risiken. Bei sorgfältiger Planung und den richtigen Partnern sind das aber Sorgen, denen Sie begegnen können und die beherrschbar sind.

 

Haus, Grundstück, Finanzierung

Bei der Planung der eigenen vier Wände und des eigenen Zuhauses laufen viele Prozesse parallel.

Ein Grundstück muss gesucht und gefunden werden. Genauso ein Hausbaupartner, also ein Unternehmen mit dem Sie sich auf das Haus einigen, Ihre Wünsche besprechen und schauen, was realisierbar ist. Ganz wichtig und klugerweise am Anfang der Planungsphase einzureihen, ist die Frage, wie viel Geld habe ich und und wie viel Geld möchte ich über eine Finanzierung aufnehmen? Auch wenn die Zinsen derzeit auf dem niedrigsten Stand überhaupt sind, geliehenes Geld muss zurückgezahlt werden. Pünktlich.

Haus, Grundstück, Finanzierung. Sie sehen, die drei Fragen hängen zusammen. Es bringt Sie keinen Schritt weiter, wenn Sie sich eine Traumvilla planen lassen, die nicht finanzierbar ist. Genauso wenig zielführend ist es, wenn das geplante Haus nicht zu den geltenden Bauvorschriften und Bebauungsplänen, die für das Grundstück gelten, passt.

Wir unterstützen Sie vom ersten Schritt. Und wir geben Ihnen den Tipp: Sichern Sie Verträge über einen Notar ab. Dieser ist zur Neutralität verpflichtet. Darin unterscheidet er sich von jedem noch so freundlichen Verkäufer.

 

Ein Notar schützt Sie auf dem Weg zum eigenen Haus

Vertrauen Sie bei der Gestaltung und der Abwicklung des Grundstückskaufs unbedingt auf einen Notar. Er sorgt dafür, dass Sie den Kaufpreis erst dann zahlen müssen, wenn Ihr Eigentumserwerb gesichert ist.

Aber Vorsicht, diese Absicherung besteht nicht für extra geschlossenen Werkverträge. Aus diesem Vertrag kann eine Zahlungsverpflichtung erwachsen, bevor Sie überhaupt rechtmäßiger Besitzer eines Grundstücks sind. Widrige Umstände können dazu führen, dass Sie nicht Eigentümer des Grundstücks werden und dass Verträge rückabgewickelt werden müssen. Das bedeutet Stress und Zeitverlust. 

Vor solchen Problemen schützt Sie ein Notar. Sprechen Sie uns an. Wir möchten, dass Ihr Traum vom eigenen Haus wahr wird, ohne Stress. Das erkennen Sie schon an der Planungssicherheit, die wir Ihnen geben.

 

Sie möchten sorgenfrei bauen?

Dann sind wir Ihr Partner. Sprechen Sie uns an. Wir haben Haus, Grundstück und Finanzierung von Anfang an im Blick. Wir geben Ihnen Planungssicherheit. Damit garantieren wir Ihnen einen Fertigstellungstermin. Im Klartext: Sie wissen bereits nach der Planung, wann Sie einziehen können. Hier erreichen Sie uns.

Bauen Sie ihr Massivhaus mit dem Team von SACHSENHAUS® Leipzig. Das ist Hausbau in Leipzig und Sachsen.

Grundsteuerreform: Wird es für Eigenheimbesitzer in Zukunft teuer?

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Was sollte ich als Bauherr über die Grundsteuerreform wissen? Was ist überhaupt die Grundsteuer und wurde diese nicht schon beim Kauf abgeführt? Und für welche Grundsteuer entscheidet sich Sachsen?

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Fehler, die Sie beim Vertrag vermeiden sollten

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Wir warnen Sie vor Fehlern, die Sie beim Vertrag rund um den Hausbau und den Grundstückskauf vermeiden sollten. Für die meisten Menschen ist der Werksvertrag, also der Vertrag, mit dem Sie den Bau Ihres Hauses in Auftrag geben, neben dem Grundstücksvertrag, also dem Vertrag mit dem Sie Ihr Grundstück für das Haus kaufen, der größte und umfangreichste Vertrag ihres Lebens. Nie wieder und noch niemals zuvor haben die meisten Bauherren-Familien einen Vertrag über so eine große Summe Geld unterschrieben. Das kann zu zwei Reaktionen führen.

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Immobilienrecht: Grundstück kaufen – diese Gefahren sollten Sie vermeiden

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Das Immobilienrecht ist für die meisten Familien, die sich entschließen, ihr eigenes Haus zu bauen, Neuland. Deshalb erläutern wir ein paar Entscheidungen zum Kauf von Grundstücken und dem Bau des eigenen Hauses. Gleichzeitig benennen wir Gefahren, die es bei der Finanzierung, der Planung und dem Grundstückskauf zu vermeiden gilt. Vermeiden Sie Fallen und sparen Sie nicht an der falschen Stelle, denn viele Ausgaben sind gering, im Verhältnis zu dem Ärger, den Sie mit einem vermeintlichen teureren Weg gehen. Das schöne an unseren Tipps zu Ihrer Finanzierung, der Planung und dem Grundstückskauf: Sie können alles selbst entscheiden.

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Was bedeuten Vollstreckungsunterwerfung und die Zweckerklärung?

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Wer ein Haus baut, nimmt fast immer einen Kredit zur Finanzierung von Grundstück und Haus auf. Damit verbunden ist die Grundschuld. Sie bietet der Bank die Sicherheit, die sie verlangt, sollten die Rückzahlungen dieses Kredites ausfallen. Mehr über die Details der Grundschuld erfahren Sie hier.

In diesem Beitrag beantworten wir die Fragen: Was bedeuten Vollstreckungsunterwerfung? Und was steckt hinter der Zweckerklärung? Beide Begriffe spielen im Zusammenhang der Grundschuld eine wichtige Rolle. Und auch, wenn dieses Thema die unangenehmen Seiten der Finanzierung streift, sollten es Häuslebauer unbedingt vor der Unterschrift unter einen Darlehensvertrag gelesen haben. Denn die meisten könnte es zumindest theoretisch betreffen.

 

Was ist die Vollstreckungsunterwerfung?

Wird eine Grundschuld bestellt, passiert das, wenn Sie einen Darlehensvertrag unterschreiben. Im gleichen Zug räumen Sie üblicherweise der Bank, der Versicherung oder der Bausparkasse eine Grundschuld zur Absicherung des Vertrags ein. Mit diesen Grundschuldbestellungsurkunden sind meist zwei Vollstreckungsunterwerfungen verbunden. Mit der einen unterwerfen Sie sich als Eigentümer dinglich, mit der anderen persönlich der Forderung des Kreditgebers. Dinglich bedeutet in diesem Fall, dass die Bank, sollte der Kredit nicht zurückgezahlt werden, auf die Immobilie zugreifen darf und diese veräußern kann, um an ihr Geld zu kommen. Persönlich meint, dass die Bank auf Ihr persönliches Vermögen zugreifen darf. Diese zweite Vollstreckungsunterwerfung dient dazu, dass die Bank schneller an das Geld kommt, welches Sie Ihnen geliehen hat. Denn ein Versteigerungsverfahren, das üblicherweise für die dinglichen Verfahren genutzt wird, dauert lange.

 

Warum gibt es die Vollstreckungsunterwerfung?

Würde die Bank auf eine Vollstreckungsunterwerfung verzichten, kostete sie das sehr viel Zeit. In dem Fall, dass ein Kredit nicht zurückgezahlt wird, greift für die Bank die Vollstreckungsunterwerfung. Hat sie diese nicht verlangt, muss sie ein langwieriges und teures Gerichtsverfahren anstrengen, um einen so genannten Vollstreckungstitel zu erwirken. Diesen benötigt der Kreditgeber, wenn Vollstreckungsmaßnahmen, wie Pfändungen oder Versteigerungen anstehen.

 

Was passiert, wenn ein Kredit ausfällt?

Sollte ein Kredit ausfallen, kann das Grundschuldkapital nicht sofort fällig gestellt werden. Die Bank muss dem Kreditnehmer erst kündigen. Diese Frist beträgt in den meisten Fällen sechs Monate, wenn keine längeren Fristen vereinbart wurden.

Sollte ein Kreditnehmer einen Kredit nicht wie vorgesehen bedienen können, empfiehlt sich immer der unverzügliche Kontakt zum Kreditgeber. Denn bei allen folgenden Schritten wird immer das Verhalten des Kreditnehmers zugrunde gelegt. Und alle beteiligten sind an einer Lösung interessiert. Suchen Sie also im Falle des Falles immer unverzüglich das Gespräch mit Ihrer Bank.

 

Was ist eine Zweckerklärung?

Die Frage, was eine Zweckerklärung ist, hängt direkt mit der Tatsache zusammen, dass die Grundschuld mehrfach vergeben und eingesetzt werden kann. Die Grundschuld und das persönliche Schuldversprechen können mehrmals gegeben werden. Damit kann der Grundschuldbestellungsurkunde fast nie direkt entnommen werden, für welchen Zweck die Grundschuld eingesetzt ist, welche Verbindlichkeit sie gerade absichert. Um diese Frage zu beantworten gibt es die Zweckerklärung. Diese Zweckerklärung wird auch Sicherungsabrede genannt. Darin wird erklärt, welche Verbindlichkeiten der Eigentümer und der Darlehnsnehmer, mit welchen Sicherheiten und in welcher Höhe absichert.

 

Sie möchten wissen, wie es mit Ihrem Traumhaus weitergehen kann?

Sprechen Sie uns an. Wir geben Ihnen Planungssicherheit. Damit garantieren wir Ihnen einen Fertigstellungstermin. Im Klartext: Sie wissen bereits nach der Planung, wann Sie einziehen können. Hier erreichen Sie uns.

 

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Die Grundschuld, was Bauherren wissen müssen

Lesezeit: 2 Minuten Für alle, die Ihr neues Zuhause nicht aus den vorhandenen Geldbeständen zahlen können, ist der Kredit der Weg zum eigenen Haus. Wer einen Kredit benötigt, sollte über die Grundschuld Bescheid wissen, denn die kommt automatisch mit dem Kredit ins Spiel.

Welche Phasen beinhaltet der Hausbau? Teil 2

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Der Bau eines Hauses ist kompliziert. Oft stellt sich die Frage: „Welche Phasen beinhaltet  dieser überhaupt?“ Lesen Sie hier den 2. Teil unserer Ausführung dieses Themas.
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Welche Phasen beinhaltet der Hausbau? Teil 1

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Wer sich auf das Abenteuer „Bauen“ einlässt, dem hilft es, wenn er den Überblick nicht verliert, dass gilt für alle Belange des Hausbaus und dazu zählt der Ablauf und seine zeitliche Einordnung genauso wie die Frage der Finanzen. Aber auch die Frage: „Was brauche ich, um gut leben zu können, und worauf kann ich verzichten?“ sollte nicht vergessen werden. Weiterlesen

Wo kann ich beim Bau eines Hauses sparen, ohne die Qualität zu vermindern? – Teil 1

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Wo kann ich beim Bau eines Hauses sparen, ohne die Qualität zu vermindern? Wir lieben es als Verbraucher, wenn wir viel für unser Geld erhalten. Warum sollte das beim Hausbau anders sein? Ist es nicht. Nun ist ein Haus kein Konsumartikel, der in der nächsten Saison gegen ein neueres Produkt in einer anderen Farbe getauscht wird.

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