Was bedeuten Vollstreckungsunterwerfung und die Zweckerklärung?

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Wer ein Haus baut, nimmt fast immer einen Kredit zur Finanzierung von Grundstück und Haus auf. Damit verbunden ist die Grundschuld. Sie bietet der Bank die Sicherheit, die sie verlangt, sollten die Rückzahlungen dieses Kredites ausfallen. Mehr über die Details der Grundschuld erfahren Sie hier.

In diesem Beitrag beantworten wir die Fragen: Was bedeuten Vollstreckungsunterwerfung? Und was steckt hinter der Zweckerklärung? Beide Begriffe spielen im Zusammenhang der Grundschuld eine wichtige Rolle. Und auch, wenn dieses Thema die unangenehmen Seiten der Finanzierung streift, sollten es Häuslebauer unbedingt vor der Unterschrift unter einen Darlehensvertrag gelesen haben. Denn die meisten könnte es zumindest theoretisch betreffen.

 

Was ist die Vollstreckungsunterwerfung?

Wird eine Grundschuld bestellt, passiert das, wenn Sie einen Darlehensvertrag unterschreiben. Im gleichen Zug räumen Sie üblicherweise der Bank, der Versicherung oder der Bausparkasse eine Grundschuld zur Absicherung des Vertrags ein. Mit diesen Grundschuldbestellungsurkunden sind meist zwei Vollstreckungsunterwerfungen verbunden. Mit der einen unterwerfen Sie sich als Eigentümer dinglich, mit der anderen persönlich der Forderung des Kreditgebers. Dinglich bedeutet in diesem Fall, dass die Bank, sollte der Kredit nicht zurückgezahlt werden, auf die Immobilie zugreifen darf und diese veräußern kann, um an ihr Geld zu kommen. Persönlich meint, dass die Bank auf Ihr persönliches Vermögen zugreifen darf. Diese zweite Vollstreckungsunterwerfung dient dazu, dass die Bank schneller an das Geld kommt, welches Sie Ihnen geliehen hat. Denn ein Versteigerungsverfahren, das üblicherweise für die dinglichen Verfahren genutzt wird, dauert lange.

 

Warum gibt es die Vollstreckungsunterwerfung?

Würde die Bank auf eine Vollstreckungsunterwerfung verzichten, kostete sie das sehr viel Zeit. In dem Fall, dass ein Kredit nicht zurückgezahlt wird, greift für die Bank die Vollstreckungsunterwerfung. Hat sie diese nicht verlangt, muss sie ein langwieriges und teures Gerichtsverfahren anstrengen, um einen so genannten Vollstreckungstitel zu erwirken. Diesen benötigt der Kreditgeber, wenn Vollstreckungsmaßnahmen, wie Pfändungen oder Versteigerungen anstehen.

 

Was passiert, wenn ein Kredit ausfällt?

Sollte ein Kredit ausfallen, kann das Grundschuldkapital nicht sofort fällig gestellt werden. Die Bank muss dem Kreditnehmer erst kündigen. Diese Frist beträgt in den meisten Fällen sechs Monate, wenn keine längeren Fristen vereinbart wurden.

Sollte ein Kreditnehmer einen Kredit nicht wie vorgesehen bedienen können, empfiehlt sich immer der unverzügliche Kontakt zum Kreditgeber. Denn bei allen folgenden Schritten wird immer das Verhalten des Kreditnehmers zugrunde gelegt. Und alle beteiligten sind an einer Lösung interessiert. Suchen Sie also im Falle des Falles immer unverzüglich das Gespräch mit Ihrer Bank.

 

Was ist eine Zweckerklärung?

Die Frage, was eine Zweckerklärung ist, hängt direkt mit der Tatsache zusammen, dass die Grundschuld mehrfach vergeben und eingesetzt werden kann. Die Grundschuld und das persönliche Schuldversprechen können mehrmals gegeben werden. Damit kann der Grundschuldbestellungsurkunde fast nie direkt entnommen werden, für welchen Zweck die Grundschuld eingesetzt ist, welche Verbindlichkeit sie gerade absichert. Um diese Frage zu beantworten gibt es die Zweckerklärung. Diese Zweckerklärung wird auch Sicherungsabrede genannt. Darin wird erklärt, welche Verbindlichkeiten der Eigentümer und der Darlehnsnehmer, mit welchen Sicherheiten und in welcher Höhe absichert.

 

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