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Das weite Feld der erforderlichen Genehmigungen, die Bauherren kennen müssen verdeutlicht, dass es gut ist, einen Profi an seiner Seite zu wissen. Denn nicht jeder darf die geforderten Vorlagen einreichen.

Genehmigungen, die Bauherren kennen müssen

Als Bauherr oder Baudame steht Ihnen das Team von SACHSENHAUS® Leipzig nicht nur mit seiner bautechnischen Kompetenz zur Seite. Wir begleiten unsere Bauher- ren-Familien auch bei allen behördlichen Belangen. Dazu gehören selbstredend alle erforderlichen Genehmigungen, die vor dem Bau, also mit dem Bauantrag gefordert werden. Unsere Erfahrung mit den den Ansprechpartnern der einzelnen Behörden in Sachsen hilft Ihnen dabei.

Überblick über erforderliche Genehmigungen

Wir bieten einen kurzen Überblick über erforderliche Genehmigungen baulicher und technischer Anlagen. Der Bauantrag muss bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Stadt oder Landkreis je nach Zuständigkeit) eingereicht werden.

Prinzipiell sind die Unterlagen zum Bauvorhaben einzureichen, die für eine vollständige Beurteilung durch die Bauaufsichtsbehörden und weiterer Behörden notwendig sind. Neben dem Bauherren muss ein Bauvorlageberechtigter Architekt oder Ingenieur alle dazuge- hörigen Bauvorlagen unterzeichnen.

Es ist zwar so, dass der Bauherr die Unterlagen unterzeichnet und damit auch geprüft haben sollte. Trotzdem unterstellen weder der Gesetzgeber noch die ausführende Behörde demjenigen Fachkenntnis, der eine Haus bauen lassen möchte. Diese Verantwortung obliegt dem Profi.

Mit anderen Worten, schuldet der Bauvorlageberechtigte dem Bauherren die genehmigungsfähige Planung. Das heißt, er haftet für nicht beach- tete Bauvorschriften und hat entsprechend nachzubessern, wenn die Genehmigung von den Behörden versagt wird.

Die wichtigsten einzureichenden Bauvorlagen

  • Baubeschreibung
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansicht, Schnitte)
  • Standsicherheitsnachweis (Statik), Brandschutznachweis und andere bautechnische Nachweise
  • Bei bestimmten Vorhaben: Erklärung des qualifizierten Tragwerksplaners, ob der Standsicherheits- und Brandschutznachweis durch einen Prüfingenieur geprüft werden muss.
  • Lageplan und Auszug der Liegenschaftskarte, Auflistung der Nachbarn sowie deren Unterschriften, schriftlicher Teil zum Lageplan (gibt z.B. Auskunft, ob ein Bebauungsplan vorliegt).
  • Angaben über Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen einschließlich eines Leitungsplanes auf dem Grundstück >Angaben zur Energieversorgung >Stellungnahmen der öffentlichen Träger (v.a. Gas-, Strom-, Wasser-, Abwasserversorger)
  • Erhebungsbogen des Statistischen Landesamtes (für statistische Zwecke zum geplanten Vorhaben)

Erst die Baugenehmigung, dann der Bagger

Ganz wichtig ist die Reihenfolge, nicht nur beim Bauen. Um Strafen und Verbote zu umgehen und einen reibungslosen und sicheren Bau zu gewährleisten, darf erst nach schriftlicher Erteilung der Baugenehmigung mit dem Bau begonnen werden. Anders ausgedrückt: Erst kommt die Baugenehmigung, dann der Bagger.

Sie haben Fragen oder möchten Ihr eigenes Haus bauen? Dann sprechen Sie uns an. Vereinbaren Sie schon frühzeitig ein Beratungsgespräch. Für Sie als Kunden sind diese Beratungen übrigens kostenfrei.

Bauen mit Sachverstand und praktischen Antworten. Fragen Sie das Team von SACHSENHAUS® Leipzig nach einer intelligenten Lösung für Ihr eigenes Haus.

Mehr zu Genehmigungen beim Hausbau

Weiterführende Informationen gibt das Sächsische Staatsministerium des Innern auf diesen Seiten:

https://amt24.sachsen.de/web/guest/lebenslage/- /lebenslage/Bauen+und+Wohnen-5000655-lebenslage-0

Die sächsische Bauordnung weißt alle Details noch einmal ganz genau aus:

http://www.boris.sachsen.de/BauO_01_04_0200a.pdf

Hausbau in Leipzig und Sachsen – von hier für hier
Mit unserem Hausbau schaffen wir nicht nur Werte, wir erhalten sie auch.